Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht C. Weber aus Köln verteidigt seine Mandanten in allen strafrechtlichen Verfahrenslagen, u. a. im Jugendstrafrecht, bei Internetstraftaten (Besitz u. Verbreitung illegaler Bilder u. Dateien, 184 b StGB, Jugendpornographie 184 c StGB)), Sexualstrafrecht(sexueller Missbrauch, exhibitionistische Handlungen § 183 StGB, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, Kinderpornographie (§ 184 b StGB), Gewalttaten, BtM etc. Das frühzeitige Aufsuchen eines Strafverteidigers ist in Strafverfahren stets ratsam (bereits ab Vorladung oder Durchsuchung). Die Kanzlei für Strafrecht liegt in Gerichtsnähe zum Kölner Amts- und Landgericht. Mehr Informationen finden Sie auf der Homepage.